Wer mitreden will, sollte um die Fakten wissen.
Jahressteuergesetz 2022
Tipp: Wohneigentum noch vor Weihnachten übertragen
Denn durch das neue Jahressteuergesetz könnten Erbschafts- und Schenkungssteuer ab Januar um 20 bis 30 Prozent steigen.
Höher angesetzte Immobilienwerte führen zu höheren Steuern
Die Ursache hierfür ist eine angepasste Wertermittlung für Immobilien sowie Änderungen der Ansätze bei den Bewirtschaftsungskosten von Mietobjekten, die im neuen "Jahressteuergesetzt 2022" geplant sind. Darüber berichtet die WirtschaftsWoche.
In Anpassung an die aktuellen Marktwerte sollen Immobilien zur Ermittlung der Steuer zukünftig anders bewertet werden - das beträfe vor allem Immobilien, die im Ertrags- und Sachwertverfahren bewertet würden. Deshalb rechnet der Eigentümerverband Haus & Grund mit einem erheblichen Anstieg der Schenkungs- und Erbschaftssteuer für Wohnhäuser und Eigentumswohnung. Insbesondere bei teilgewerblich genutzten Immobilien drohen durch die geänderte Wertermittlung höhere Steuern zu entstehen.
Denn je höher der steuerlich angesetzte Immobilienwert durch das Finanzamt, desto schneller werden die Freibeträge für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer erreicht. Diese sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Werden die Freibeträge überschritten, werden auf den restlichen Betrag Steuern fällig.
Empfehlung: vorausschauende Schenkung und Nutzung des Widerspruchsrechts
Deshalb raten die Expert:innen von Haus & Grund, Wohneigentum möglichst noch bis Weihnachten durch eine Schenkung zu übertragen. Diese ist alle zehn Jahre steuerfrei möglich. Mehr zum Thema und den geltenden Freibeträgen lesen Sie in unserem Blogbeitrag zur Immobilienschenkung.
Darüber hinaus haben Immobilieneigentümer:innen das Recht, der Immobilien- oder Grundstüksbewertung des Finanzamts innerhalb eines Monats zu widersprechen und eine individuelle Prüfung durch ein Gutachten zu veranlassen. Denn das Finanzamt legt den Immobilienwert standardmäßig durch "typisierende Massenverfahren" fest - zieht also Vergleichswerte standardisierter Vergleichsobjekte heran.
Dabei können die Lage an einem lauten Bahndamm oder der nötige Abriss eines geerbten Hauses den Wert durchaus schmälern. Ist der Immobilienwert also zu hoch angesetzt, lohnt sich der Versuch, diesen durch einen Widerspruch zu korrigieren. Achten Sie aber darauf, die Widerspruchsfrist von einem Monat einzuhalten. Die Kosten für das Gutachten müssen Eigentümer:innen selbst tragen.
Das neue "Jahressteuergesetz 2022" tritt ab Januar in Kraft
Aktuell berät der Bundestag noch über das Steuergesetz, das ab Januar 2023 in Kraft treten soll. Dieses befasst sich mit Anpassungen in sämtlichen Steuerbereichen und beinhaltet auch zahlreiche finanzielle Entlastungen für die deutschen Bürger:innen. Unter anderem ist auch die Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden von bisher 2,5 auf 3 Prozent vorgesehen.
Eine Zusammenfassung des aktuellen Gesetzentwurfs können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen einsehen. Dem Regierungsentwurf können Sie im Detail alle geplanten Änderungen des Bewertungsgesetz ab S. 28, Artikel 12 entnehmen. Die finale Fassung soll im Dezember durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden.
Über Neuigkeiten zum Thema werden wir berichten.
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