Wer mitreden will, sollte um die Fakten wissen.
Immobilienkauf
Ihr Immobilienkauf: Vom Suchprofil zum Wohneigentum
Der Immobilienkauf ist eine sichere Investition in die eigene Zukunft. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Kaufprozesses.
Selbstnutzung oder Kapitalanlage? Der Immobilienkauf beginnt mit Ihrem Suchprofil.
Wenn Sie sich nicht schon von vornherein für eine konkrete Immobilie interessieren (fündig werden Sie in den Immobilienangeboten auf unserer Webseite), können Sie unser Maklerteam mit einem Suchauftrag kontaktieren. Hier schildern Sie uns kurz die wichtigsten Eckdaten für Ihren geplanten Immobilienkauf (Art der Immobilie, Größe, Lage, angestrebter Kaufpreis, Kapitalanlage oder Selbstnutzung). Unser Maklerteam wird Sie daraufhin in unsere Suchkartei aufnehmen und Ihnen geeignete Angebote unterbreiten.
Gefällt Ihnen ein Objekt, besichtigen wir dieses gemeinsam und Sie haben die Möglichkeit, offene Fragen mit uns und dem Verkäufer zu klären. Haben Sie sich schließlich für eine Immobilie entschieden, erstellen wir eine Reservierungsvereinbarung und der eigentliche Kaufprozess beginnt. Dieser nimmt erfahrungsgemäß ungefähr vier Monate in Anspruch.
1. Monat: Reservierung und Kaufvertrag
Die Reservierungsvereinbarung mit ImmoKEY dient Ihnen als Sicherheit, dass wir die betreffende Immobilie für einen Zeitraum von vier Wochen keinem anderen Interessenten anbieten und auch der Verkäufer an diese Vereinbarung gebunden ist. Das verschafft Ihnen die nötige Zeit, alle Unterlagen für den Kauf zusammenzustellen und gegebenenfalls die Finanzierung bei der Bank zu organisieren (hier lesen Sie mehr zum Thema Kaufpreisfinanzierung).
Sobald die schriftliche Finanzierungszusage der Bank vorliegt, übergeben wir alle Kaufunterlagen an den Notar zur Vorbereitung des Kaufvertrags. Als privater Käufer haben Sie 14 Tage Zeit, um den Vertragsentwurf zu prüfen. Sind Sie mit allen darin enthaltenen Regelungen einverstanden, vereinbaren wir gemeinsam mit dem Verkäufer einen Notartermin zur Unterschrift unter dem Kaufvertrag.
2. Monat: Kaufabwicklung durch das Notariat und Kaufpreiszahlung
Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist, beginnt das beauftragte Notariat mit der Kaufabwicklung, diese nimmt ungefähr vier Wochen in Anspruch. Hierzu gehören:
- die Eintragung und Beantragung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt (diese dient Ihrem Schutz als Käufer und verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück zeitgleich an jemand anderen verkauft)
- die Anforderung der Zustimmung des jeweiligen Verwalters des Objekts zum Kauf (Formalität)
- und, falls vorhanden, die Löschung der Grundschuld der Verkäuferbank (z.B. eine Grundschuld des Verkäufers, die zur Sicherheit der Bank im Grundbuch eingetragen wurde. Diese wird im Rahmen des Verkaufserlöses vor Verkauf gelöscht, damit Sie als Käufer das Grundstück oder die Wohnung lastenfrei erwerben können.)
Sind diese formellen Schritte erledigt, erhalten Sie vom Notariat eine Aufforderung zur Kaufpreiszahlung. Die Zahlung einer Maklerprovision ist seit Dezember 2020 nur noch dann fällig, wenn es hierzu basierend auf dem neuen Bestellerprinzip eine gesonderte Vereinbarung mit dem Verkäufer gibt. Als Käufer müssen Sie maximal 50 Prozent der Provision übernehmen. (Für mehr Informationen lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Kaufnebenkosten.)
3. Monat: Schlüsselübergabe und Zahlung der Grundsteuer
Sobald die Zahlung auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist, wird ein Termin zur Schlüsselübergabe vereinbart. Dies ist der Stichtag zum Eigentumswechsel der Immobilie. Nun gehört diese offiziell Ihnen. Mit Sicherheit der denkwürdigste Tag für Sie im Rahmen des Immobilienkaufs.
Als Eigentümer sind Sie dem Finanzamt gegenüber zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Sechs bis acht Wochen nach dem Notartermin erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuerbescheid. Die Grunderwerbssteuer beträgt in Berlin aktuell 6% des Kaufpreises. Die Zahlung dient der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie als Käufer benötigen.
4. Monat: Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Nach Zahlung der Grundsteuer an das Finanzamt erhält das Notariat dessen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die als Zahlungsbestätigung dient. Zwar stellt die Zahlung der Grunderwerbssteuer keine Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung dar, doch sind die Grundbuchämter angewiesen, keine Eintragung ohne Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzunehmen.
Die Eigentumsumschreibung wird durch das Notariat beim Grundbuchamt beauftragt. Im Grundbuch wird festgehalten, wem Grund und Boden sowie die entsprechenden Gebäude gehören sowie generelle Informationen zu den Immobilien und deren Schuldverhältnissen gepflegt.
Sobald die Umschreibung vorgenommen wurde, werden Ihnen die Grundbuchblätter zugesandt.
Herzlichen Glückwunsch, der Immobilienkauf ist nun erfolgreich abgeschlossen!
Immobilienkauf: Wir helfen Ihnen bei allen Fragen
Haben Sie Fragen zu einzelnen Schritten des Immobilienkaufs? Kontaktieren Sie das ImmoKEY Team, um sich unverbindlich von uns zu Selbstnutzung oder Kapitalanlage beraten zu lassen.
Warum sich der Kauf im Vergleich zur Miete schon nach kurzer Zeit bezahlt macht, lesen Sie in unserem Artikel „Kaufen statt Mieten“.
Mehr zum Thema „Immobilien als Kapitalanlage“ können Sie im gleichnamigen Artikel nachlesen.