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Grundsteuer
Berlin senkt Hebesatz ab 2025
Durch eine Anpassung der Grundsteuer ab 2025 will Berlin eine starke Verteuerung der Wohnkosten verhindern. Unter anderem wird der Hebesatz fast halbiert.
Während in einigen Kommunen im Rahmen der Grundsteuerreform noch gerechnet wird, hat sich Berlin für eine Anpassung der Grundsteuer ab 2025 entschieden, um eine starke Verteuerung der Wohnkosten zu verhindern. Unter anderem wird der Hebesatz fast halbiert.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer B wird auf bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben und stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen in Deutschland dar. Denn die Einkünfte aus der Grundsteuer dürfen die Kommunen zu 100 Prozent behalten und einsetzen. Im Jahr 2022 betrugen die Einnahmen aus der Grundsteuer in Deutschland mehr als 15 Milliarden Euro.
Bezahlt wird die Grundsteuer jährlich von Grundstückseigentümern, also sowohl Besitzern von beispielsweise Einfamilienhäusern als auch von Eigentumswohnungen. Diese können die Kosten auf Mieter umlegen, etwa bei vermieteten Mehrfamilienhäusern oder vermieteten Einliegerwohnungen.
Die Höhe der Steuer wird von den Städten und Gemeinden nach eigenem Ermessen über Hebesätze (Prozentzahlen als Faktoren zur Ermittlung der Steuerhöhe) festgelegt, mit teils starken regionalen Unterschieden. Die Hebesätze in Deutschland liegen je nach Gemeinde zwischen 0 und 1.050 Prozent. Je höher der Hebesatz, desto größer die Einnahmen für die Gemeinde. Dabei wird zwischen verschiedenen Grundstücksarten unterschieden: land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Grundsteuer A) sowie allen weiteren Grundstücksarten wie zum Beispiel bebauten oder bebaubaren Grundstücken (Grundsteuer B).
Weshalb wird die Grundsteuer ab 2025 angepasst?
2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Hintergrund war eine uneinheitliche Erhebung der Grundstückswerte. Nachfolgend hat der Bund eine Reform der Grundsteuer vorgenommen. Alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien mussten bis Januar 2023 eine Grundsteuererklärung einreichen. Zu Ende 2023 hat das Land Berlin allen Eigentümern von Grundstücken neue Grundwertbescheide erteilt. Diese hatten zunächst für Verunsicherung gesorgt, da die Grundsteuerwerte oft um ein Vielfaches höher waren als bei der bisherigen Grundsteuer. Ursache hierfür waren die stark gestiegenen Grundstückswerte und teilweise auch eine veränderte Bebauung der Grundstücke.
Bei der Analyse der neu erhobenen Grundsteuererklärungen zeigte sich, dass die vom Bund vorgegebenen Messzahlen in Berlin zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken führen würden. Um weitere hohe Grundsteuerbelastungen in Berlin zu vermeiden, wurde deshalb die Anpassung der Grundsteuer ab Januar 2025 per Gesetz auf den Weg gebracht. Ziel sei es, eine "flächendeckende Erhöhung der Grundsteuer zu vermeiden und die Belastung, insbesondere für Wohnimmobilien, so gering wie möglich zu halten." (Quelle: berlin.de) Laut Bundesregierung soll in allen deutschen Kommunen der Hebesatz so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform möglichs weder mehr noch weniger Einnahmen nach sich zieht. Sinkende Hebesätze waren in den meisten Orten bisher aber die Ausnahme, wie unter anderem Haufe oder Capital berichteten.
Wie verändert sich in Berlin die Grundsteuer ab 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 senkt das Land Berlin den Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent. Für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) soll der Hebesatz zur Reduzierung des großen Verwaltungsaufwands auf 0 Prozent herabgesetzt werden. Gleiches gilt für Kleingärten in Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz, deren Gartenhäuschen eine überdachte Fläche von 24 m² nicht übersteigen.
Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke wird zukünftig 0,31 Promille betragen, für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,45 Promille.
Hinzu kommt eine neue Härtefallregelung für selbstgenutzte Wohngrundstücke im Grundsteuergesetz. Diese ermöglicht eine Steuersenkung für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke, wenn die Zahlung der Grundsteuer im Einzelfall zu einer existenzbedrohenden Belastung des Steuerzahlers führen würde. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis des Antragstellers notwendig.
Wie berechnet sich die Berliner Grundsteuer ab 2025?
Um schon heute zu berechnen, wie hoch die individuelle Grundsteuer ab 2025 ausfällt, können Eigentümer folgende Formel nutzen und sich am Grundsteuerwert aus ihrem Bescheid von Ende 2023 orientieren.
- Für bebaute Wohngrundstücke: Grundsteuerwert x 0,00031 (Steuermesszahl) x 4,7 (Hebesatz)
- Für (bisher) unbebaute Grundstücke: Grundsteuerwert x 0,00045 (Steuermesszahl) x 4,7 (Hebesatz)
Basierend darauf können auch Kaufinteressenten für Wohnimmobilien in Berlin ermitteln, mit welchen laufenden Kosten durch die Grundsteuer sie nach dem Kauf zu rechnen haben.
Für ein mit einer Wohnimmobilie bebautes Grundstück in Berlin mit einem Grundsteuerwert von 800.000 Euro gemäß Bescheid ergäbe sich somit folgende Rechnung:
800.000 (Grundsteuerwert)
x 0,00031 (Steuermesszahl für bebautes Wohngrundstück)
x 4,7 (Hebesatz für Berlin)
= 1.165,60 Euro Grundsteuer im Jahr
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