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Energieberatung

14. August 2024 | Finanzen
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Für wen ist eine Energieberatung wichtig? Wann rechnet sie sich?

Die ausgebildete Energieberaterin und Architektin Franziska Dietzsch beantwortet häufige Fragen rund um die Energieberatung.

Die ausgebildete Energieberaterin und Architektin Franziska Dietzsch von Klinker & Klunker aus Berlin beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Energieberatung.

Was ist eine Energieberatung?

Generell: eine empfehlenswerte Hilfestellung und Praxis, um Geld zu sparen.

Eine qualifizierte Energieberatung ist die wesentliche Basis für die effiziente Planung und Durchführung energetischer Baumaßnahmen an einer Immobilie. Denn dies ist ein komplexes und oft auch kostenintensives Vorhaben. Durch das Hinzuziehen eines zertifizierten Energieberaters ist es möglich, das Energieeinsparpotenzial eines Gebäudes optimal auszuschöpfen. Hierzu wird zunächst der energetische Zustand der Bausubstanz und der Anlagentechnik analysiert. Dies geschieht durch Sichtung von allen relevanten Unterlagen zur Immobilie sowie einem vor Ort Termin.

Erst aufbauend darauf können Vorschläge für die Optimierung der Energieeffizienz entwickelt werden. Der Energieberater behält die Anfordernisse des Eigentümers im Blick, informiert über die verschiedensten Maßnahmen und kann auch zu Fördermöglichkeiten beraten. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen, bei denen eine nachgewiesene Energieberatung sogar verpflichtend ist.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick dazu, wann eine Energieberatung nötig ist, welche Vorteile und Kosten diese mit sich bringt und welche Fördermöglichkeiten bestehen. 

Sie möchten noch genauer erfahren, was im Detail auf Sie zukommt? Dann lesen Sie auch unseren Beitrag "Vom Erstkontakt bis zum Projektabschluss: so läuft die Energieberatung ab."

Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen es sich lohnt, eine Energieberaterin oder einen Energieberater hinzuzuziehen, um optimal von deren Fachwissen zu profitieren.

  1. Vor dem Kauf einer Immobilie: 
    • um den energetischen Zustand des Gebäudes zu bewerteun
    • um potenzielle Sanierungskosten und Energieeinsparpotenziale abzuschätzen
  2. Vor größeren Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen:
    • um eine umfassende energetische Bestandsaufnahme durchzuführen
    • um konkrete Empfehlungen für energieeffiziente Maßnahmen zu erhalten
    • um Fördermöglichkeiten für energetische SAnierungen zu ermitteln
  3. Bei steigenden Energiekosten:
    • wenn die Energiekosten unverhältnismäßig hoch sind
    • um Energiesparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Kostensenkung vorzuschlagen
  4. Bei Heizungs- oder Anlagenerneuerung:
    • um die Effizienz der neuen Heizanlage zu optimieren
    • um die beste Lösung für Ihren individuellen Bedarf zu finden (z.B. Wärmepumpe, Solarthermie)
  5. Bei Neubauten:
    • um den Bau von Anfang an energieeffizient zu planen
    • um die Anforderungen an ein Niedrigenergie-, Passiv- oder Plusenergiehaus umzusetzen

 

Eine frühzeitige Energieberatung kann Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, Kosten zu sparen und den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu erhalten und zu steigern.

Ist die Energieberatung immer freiwillig?

Grundsätzlich kann jeder Eigentümer freiwillig eine Energieberatung in Anspruch nehmen, um Optimierungsmöglichkeiten zu ermitteln. Im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es jedoch spezifische Regelungen, die eine verpflichtende Energieberatung vorsehen:

  1. Erneuerung von Heizungsanlagen: Wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut werden soll, die nicht auf erneuerbaren Energien basiert, kann der Energieberater zur Beratung hinzugezogen werden. Dies soll sicherstellen, dass über effizientere und umweltfreundlichere Alternativen informiert wurde.
  2. umfassenden Sanierungen: Bei einer umfassenden energetischen Sanierung des Gebäudes, wie beispielsweise der Erneuern von mehr als 10 Prozent der Gebäudehülle, ist eine Energieberatung gesetzlich vorgeschrieben.
  3. Energieausweis und Beratungspflicht: Bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung von Gebäuden oder Wohnungen muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Ausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Eigentümer von Wohngebäuden müssen beim Verkauf oder der Neuvermietung dem Käufer oder Mieter eine Energieberatung anbieten, falls der Energieausweis Empfehlungen für kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen enthält.

 

Für wen empfiehlt sich eine Energieberatung? 

Eine Energieberatung empfiehlt sich nicht nur für Hausbesitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, wie fälschlicherweise oft angenommen wird. Eine Beratung zur energetischen Optimierung ist auch für Eigentümer von Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besonders sinnvoll. Das hat folgende Gründe:

  1. Gemeinschaftseigentum: In einer WEG fühlen sich häufig nicht alle verantwortlich für gemeinschaftlich genutzte Bereiche und Anlagen (z.B. Heizungsanlagen, Dach, Fassaden). Doch gerade deren energetische Verbesserung oder Sanierung kann finanziell allen Eigentümern erheblich zugutekommen. Eine Energieberatung kann helfen, Einsparpotenziale im Gemeinschaftseigentum zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu planen.
  2. Fördermittel und Zuschüsse: Oft gibt es spezielle Fördermittel und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen, sowohl für das Gemeinschaftseigentum als auch für individuelle Maßnahmen. Eine Energieberatung kann dabei helfen, diese Fördermöglichkeiten zu identifizieren und diese vor allem angemessen und stressfrei zu beantragen. So profitieren alle Eigentümer.
  3. Langfristige Wertsteigerung: Energetische Verbesserungen können den Wert der Immobilie steigern und die Wohnqualität erhöhen. Dies ist sowohl für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer als auch für Wohnungseigentümer relevant. … und kommen diese Verbesserung im Sinne der Nachhaltigkeit nicht auch der Umwelt zugute?

 

Wer muss die Energieberatung in Auftrag geben?

Nicht nur der Eigentümer kann eine Energieberatung beauftragen. Auch andere Personen und Parteien haben die Möglichkeit, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Je nach ihrer Rolle und ihren Interessen an der Immobilie. Hier sind einige Beispiele:

  1. Mieter: Mieter können eine Energieberatung beauftragen, um Tipps zur Senkung ihres Energieverbrauchs zu erhalten. Allerdings sind die Möglichkeiten zur Umsetzung größerer energetischer Maßnahmen eingeschränkt, da diese typischerweise in den Verantwortungsbereich des Eigentümers fallen.
  2. Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs): Verwalter können im Auftrag der Eigentümergemeinschaft eine Energieberatung anfordern, um energetische Sanierungen oder Verbesserungen im Gemeinschaftseigentum zu planen und durchzuführen.
  3. Interessenten beim Immobilienkauf: Personen, die den Kauf einer Immobilie in Erwägung ziehen, können eine Energieberatung beauftragen, um den energetischen Zustand der Immobilie zu bewerten und potenzielle Sanierungskosten abzuschätzen.

 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Maßnahmen zur energetischen Sanierung oft nur vom Eigentümer initiiert und durchgeführt werden können. Daher ist es ratsam, dass Mieter oder andere Interessenten in enger Abstimmung mit dem Eigentümer handeln, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können.

Welche energetischen Aspekte einer Immobilie sollten Eigentümer prüfen?

Eigentümer sollten eine Vielzahl energetischer Aspekte ihrer Immobilie prüfen, um den Energieverbrauch zu optimieren und die Energieeffizienz zu verbessern. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

  1. Gebäudehülle:
    • ​​​Dach: Überprüfung der Dachdämmung, um Wärmeverluste zu minimieren.
    • Fassade: Überprüfung der Außenwanddämmung und des Zustands der Fassade.
    • Fenster und Türen: Zustand und Dämmwert der Fenster und Türen, eventuell Austausch gegen energieeffiziente Varianten.
  2. Heizungs- und Lüftungssysteme:
    • Heizkessel: Effizienz des vorhandenen Heizkessels, Möglichkeit eines Kesseltauschs oder Umstellung auf alternative Heizsysteme (z.B. Luft-WärmePumpen, Biomasse, Geothermie).
    • Heizkörper und Thermostate: Zustand und Effizienz der Heizkörper und Thermostatventile.
    • Rohrleitungen: Dämmung der Heizungsrohre zur Reduktion von Wärmeverlusten.
    • Lüftungsanlagen: Vorhandensein und Effizienz von Lüftungsanlagen, insbesondere kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
  3. Dämmung:
    • Dämmung von Decken und Böden: Überprüfung der Dämmung in Kellerdecken und Geschossdecken.
    • Innenwanddämmung: Gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zur Innenwanddämmung.
  4. erneuerbare Energien:
    • Photovoltaik: Möglichkeiten zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung.
    • Solarthermie: Nutzung von Solarthermie zur Unterstützung der Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
  5. elektrische Anlagen:
    • Energieeffizienz der Haushaltsgeräte: Überprüfung und eventuell Austausch alter, ineffizienter Haushaltsgeräte.
    • Beleuchtung: Einsatz energieeffizienter Beleuchtung, z.B. LED-Lampen.
  6. Energiemanagement:
    • Energieverbrauchsanalyse: Regelmäßige Überprüfung und Analyse des Energieverbrauchs.
    • Smart Home-Technologien: Einsatz von Smart Home-Technologien zur Optimierung des Energieverbrauchs.

 

Durch die systematische Überprüfung und Optimierung dieser energetischen Aspekte können Eigentümer den Energieverbrauch ihrer Immobilie reduzieren, die Energiekosten senken und den Wohnkomfort steigern.

Mit welchen Kosten müssen Eigentümer für die Energieberatung rechnen?

Die Kosten für eine Energieberatung können variieren, je nach Umfang der Beratung und der Größe der Immobilie. So kostet eine Basis Energieberatung bis 400 Euro, wo eine grobe Analyse des energetischen Zustands sowie erste Empfehlungen ausgesprochen werden. Eine umfassende Bestandsaufnahme und detaillierte Maßnahmenvorschläge sind mit ungefähr 1.000 – 1.500 Euro veranschlagt. Eine baubegleitende Energieberatung während der Sanierungs- und Bauphase kann bis zu 2.500 Euro kosten.

Natürlich gibt es verschiedene Förderprogramme, die die Kosten für eine Energieberatung ganz oder teilweise abdecken können. Wie zum Beispiel das Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ der KfW. Hier gibt es Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungsmaßnahmen, inklusive der Kosten für Energieberatung.

Oder die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Bis August 2024 wurden noch bis zu 80 Prozent der Beratungskosten für Ein- und Zweifamilienhäuser erstattet. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage und angespannten Haushaltslage, wurde der erstattungsfähige Höchstsatz ab dem 7. August 2024 auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gesenkt (Quelle: iz.de). So soll ein Förderstopp verhindert und das Programm aufrechterhalten werden. 

Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung wurden halbiert und betragen seitdem:

  • maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • maximal 250 Euro als einmaligen Bonus für Wohnungseigentümergemeinschaften

Wann rechnet sich die Energieberatung?

Hier hilft folgende Kosten-Nutzen-Betrachtung, denn eine gut durchgeführte Energieberatung kann sich auf lange Sicht mehrfach auszahlen:

  1. Energiekosteneinsparungen: Durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen können die Energiekosten erheblich gesenkt werden, oft um 20 Prozent und mehr.
  2. Wertsteigerung der Immobilie: Eine energetisch sanierte Immobilie hat einen höheren Marktwert und kann attraktiver für potenzielle Käufer oder Mieter sein.
  3. Komfortsteigerung und Nachhaltigkeit: Verbesserung der Wohnqualität durch bessere Dämmung und Heiztechnik. 

 

Angenommen, ein Hausbesitzer entscheidet sich für die detaillierte Energieberatung und investiert 1.500 Euro. In unserem Beispiel bekommt er eine Förderung von 50 Prozent, das heißt 750 Euro. Sein Eigenanteil beträgt dann nur noch 750 Euro.

Wenn durch die umgesetzten Maßnahmen die jährlichen Energiekosten um 500 Euro reduziert werden, hat sich die Beratung also innerhalb von weniger als zwei Jahren bereits amortisiert.

Welche Fördermöglichkeiten für die Energieberatung bieten sich Immobilieneigentümern aktuell?

In Deutschland bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer, die in energetische Sanierung oder den Heizungstausch investieren möchten. Förderanträge für energetische Sanierungsmaßnahmen und Heizungstausch können bei verschiedenen Institutionen gestellt werden, je nach Art der Förderung ist ein Energieberater notwendig

So beispielsweise:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen
    • Förderung: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Austausch von Fenstern, Erneuerung der Heizungsanlage, Einbau von Lüftungsanlagen.
    • Zuschusshöhe: Bis zu 20 Prozent der Kosten für energetische Einzelmaßnahmen. Bei der Umstellung auf erneuerbare Energien können es bis zu 45 Prozent sein (z.B. Wärmepumpen).
    • Bonus: Wenn die Maßnahme als besonders innovativ eingestuft wird, können zusätzliche Boni gewährt werden.
    • Weitere Informationen 
  2. KfW-Effizienzhaus
    • Förderung: Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard.
    • Zuschusshöhe: Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten als Tilgungszuschuss bei umfassender Sanierung.
    • Weitere Informationen
  3. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Heizungsoptimierung & erneuerbare Energien
    • Förderung: Zuschüsse für den Austausch von alten Heizungsanlagen gegen effiziente Systeme (z.B. Brennwertkessel, Wärmepumpen) und Einbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie, Biomasseanlagen).
    • Zuschusshöhe: Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, zusätzliche Boni bei Kombination mit erneuerbaren Energien.
    • Weitere Informationen
  4. "Jung kauft alt" für sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien
    • Förderung: zinsverbilligter Kredit für den Kauf und die Sanierung einer Bestandsimmobilie der schlechtestens Energieeffizienzklassen F, G oder H. Achtung: der Förderantrag muss vor dem Immobilienkauf gestellt werden und wird nur für Familien mit Kindern bewilligt, die zum ersten Mal eine Immobilie zu Wohnzwecken kaufen und noch keine andere Wohneigentumsförderung in Anspruch genommen haben. Die energetische Sanierung der Immobilie muss binnen 4,5 Jahren nach dem Kauf erfolgen.
    • Zuschusshöhe: die maximale Kreditsumme beträgt 100.000 bis 150.000 Euro.
    • Weitere Informationen

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel nach der erfolgreichen Durchführung und Nachweis der geförderten Maßnahme. Der genaue Zeitpunkt und der Prozess der Auszahlung können je nach Förderprogramm und Institution variieren.

Wo findet man geeignete Energieberater?

Der Pool an Energieberaterinnen und -beratern wächst stetig weiter, dennoch kann es regional zu Wartezeiten kommen. Geeignete Berater finden sich in verschiedenen Plattformen und Institutionen, wie zum Beispiel bei der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de oder bei den Verbraucherzentralen. Auch die Handwerkskammern bieten die Möglichkeit, regional nach Expertinnen zu schauen.

Über Gastautorin Franziska Dietzsch

Bereits in der Vergangenheit hat Franziska Dietzsch ihr Fachwissen mit den Leserinnen und Lesern des ImmoKEY Blogs geteilt, so zum Beispiel zu den Themen Altbausanierung oder Raumgestaltung.

Franziska Dietzsch ist Gründerin des Berliner Unternehmens Klinker & Klunker und ausgebildete Architektin und Facility Managerin mit einer spezifischen Weiterbildung zur Energieberaterin. Als Projektmanagerin beraten sie und Mitgründerin Nicole Engel ihre Kundinnen und Kunden rund um die Themen Ausbau, Umbau und Hausbau. Als selbsternannte "Bullshit Protector und Problemlöserinnen" begleiten sie diese durch alle Phasen von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung.

Weitere Einblicke in ihre Arbeit als Energieberaterin lesen Sie in unserem Beitrag zum detaillierten Ablauf der Energieberatung.

 

Wir bedanken uns herzlich bei Franziska Dietzsch für die erneute Zusammenarbeit.

Hinweis: Dieser Gastbeitrag soll einen ersten Einstieg in das Thema Energieberatung ermöglichen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen ersetzen keine professionelle Energieberatung. Bei den Empfehlungen handelt es sich um individuelle Einschätzungen der Gastautorin. Diese spiegeln nicht die generelle Haltung der ImmoKEY GmbH wider.

Für mögliche Fragen rund um den Immobilienkauf in Berlin sowie die Themen Energieausweis steht Ihnen das ImmoKEY Team gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 30 610 820 200.

Fotos: Adobe Stock, Klinker & Klunker

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