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Update: CO2-Preis

15. November 2022 | Rat § Recht
CO2-Preis auf Gebäude

Energie-Entlastungspaket: keine CO2-Preis Erhöhung ab 2023

Ab 2023 werden die Zusatzkosten für den CO2-Preis zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen geteilt, die Preiserhöhung um fünf Euro je Tonne wird vorerst ausgesetzt.

Energie-Entlastungspaket: keine CO2-Preis Erhöhung ab 2023

Im Rahmen des Energie-Entlastungspakets gab die Bundesregierung Anfang September bekannt, dass die ab 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises von fünf Euro pro Tonne um ein Jahr verschoben werde. Dies solle sowohl Eigentümer:innen als auch Mieter:innen zugutekommen. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) kritisierte hingegen, dass die Abgabe angesichts der extrem steigenden Energiekosten nicht grundsätzlich ausgesetzt wurde. Die Menschen sparten wegen der hohen Gaspreise ohnehin, so dass der Staat hier nicht zusätzlich lenken müsse.

Was ist der CO2-Preis für Gebäude?

Der CO2-Preis für Wohngebäude ist Teil des neuen Klimaschutzgesetzes. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden, dafür sollen CO2-Emissionen gesenkt werden. Seit Januar 2021 gilt der neue CO2-Preis in Höhe von 25 Euro je Tonne auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas (ähnlich dem Emissionshandel mit CO2-Verschmutzungsrechten, wie er schon länger für Energiewirtschaft und Industrie gilt). Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 55 Euro je Tonne angehoben werden. Ab 2026 soll der Preis der Zertifikate dann durch Versteigerung ermittelt werden und zwischen 55 und 65 Euro je Tonne liegen.

Der CO2-Preis auf Brennstoffkosten wird wie eine Steuer beim Kauf erhoben und soll Investitionsanreize in energetische Maßnahmen für Gebäude schaffen, etwa durch den langfristigen Austausch von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen und den Umstieg auf erneuerbare Energien. Denn für diese muss kein CO2-Preis gezahlt werden.

Neben der CO2-Bepreisung auf bestehende Gebäude gelten auch für den Neubau höhere Standards. Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, werden nicht mehr gefördert. Ab 2023 dürfen keine Öl- und Gasheizungen mehr ausgetauscht oder neu installiert werden.

Hin und Her um den CO2-Preis

Bis Mai 2021 konnten Vermieter:innen die vollen Mehrkosten auf ihre Mieter:innen umlegen. Dann sollten sie durch eine Fifty-Fifty-Regelung nur noch maximal die Hälfte der durch den CO2-Preis entstehenden Mehrkosten umlegen dürfen, unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Das hatte sowohl auf Seiten der Eigentümer:innenverbände als auch Interessenvertretungen der Mieter:innen für Kritik gesorgt. Hauptargumente: Mieter:innen hätten keinen Einfluss auf den energetischen Zustand eines Gebäudes, Vermieter:innen wiederum keinen Einfluss auf den Strom- und Wärmeverbrauch der Mieter:innen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund hatte zeitnah nach der Bekanntgabe im Mai eine Klage gegen die neue Fifty-Fifty-Regelung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Vorschlag der Fifty-Fifty-Regelung wurde deshalb bereits im Juni 2021 gekippt, was vorerst eine weitere alleinige Belastung der Mieter:innen durch den CO2-Preis bedeutete.

Dabei wurde nicht nur die Fifty-Fifty-Regelung kritisiert, sondern auch eine einseitige Belastung der Mietenden - weshalb sich der Verband der Wohnungswirtschaft (GdW) sowie die Deutsche Energie Agentur (Dena) für eine sozial gerechtere Kostenaufteilung abhängig vom energetischen Zustand der Immobilie und der Effizienzklasse des Energieausweises einsetzten, um Investitionsanreize zu schaffen und Mieter:innen nicht übermäßig zu belasten.

Neuregelung ab 2023: Kostenteilung abhängig vom energetischen Zustand

Anfang April 2022 hatte sich die Bundesregierung auf ein neues 10-Stufen-Modell mit Gültigkeit ab 2023 geeinigt, um die Belastung durch den CO2-Preis zwischen Eigentümer:innen und Mieter:innen zu verteilen. Dieses wurde im November 2022 noch einmal angepasst.

Die Kostenbeteiligung für Vermieter:innen von Wohnimmobilien schwankt in Abhängigkeit des energetischen Zustandes des Gebäudes zwischen 0 und 95 Prozent des CO2-Preises.

Eigentümer:innen, die in die Sanierung ihrer Immobilie investieren, werden beim CO2-Preis entlastet, indem sie die Kosten auf Mieter:innen umlegen können. Bei Nichtwohngebäuden, wie zum Beispiel Gewerbeimmobilien, greift zukünftig eine 50:50 Aufteilung, wobei individuelle Regelungen im Mietvertrag möglich sind. Ab 2025 soll dann auch im Nichtwohnbereich eine Kostenaufteilung in Abhängigkeit des energetischen Zustands der Immobilie erfolgen.

Das neue Stufenmodell richtet sich nach den CO2-Emissionen und gelte laut BMWK zukünftig "für alle Wohngebäude, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen." Die Festlegung der von den Parteien pro Wohneinheit zu tragenden CO2- Kosten erfolge über die Heizkostenabrechnung und richte sich nach der Wohnfläche in m². Wer Brennstoffe für seine Immobilie selbst kauft, etwa Heizöl, erhalte zukünftig mit der Brennstoffrechnung alle nötigen Informationen zur Ermittlung und Aufteilung der CO2-Kosten für die Mieter:innen.

Im Rahmen der Gesetzeseinführung bis Januar 2023 wird außerdem evaluiert, ob zukünftig statt der CO2-Emissionen das Stufenmodell auf Grundlage der Energieausweise der Immobilien umgestellt wird. Hierfür sei jedoch zunächst eine rechtssichere Vereinheitlichung der Energieausweise in Deutschland nötig, da diese nicht flächendeckend für alle Gebäude vorlägen. Somit werden die CO2-Kosten vorerst weiterhin anhand des Brennstoffverbrauchs ermittelt und nicht basierend auf dem Sanierungszustand der Immobilie. (Quelle: iz.de)

Wie hoch der Mehraufwand für Eigentümer:innen bei dieser Regelung tatsächlich ausfallen wird, wird sich noch zeigen. Kritiker:innen dieses neuen Gesetzentwurfes befürchten, dass auch die neue Kostenteilung zu Lasten von Eigentümer:innen gehen und Investitionen in die energetische Sanierung bremsen könnte.

Energieeffizienz auf einen Blick

Selbstverständlich erhalten Sie zu allen Immobilien in unserem Angebot Auskunft über deren Energieeffizienz. Die wichtigsten Daten des Energieausweises finden Sie zu jedem Objekt auf unserer Webseite. Weitere Informationen zu denCO2-Emissionen stellt Ihnen unser Sales Team bei Bedarf zur Verfügung.

Bei Fragen zum Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung, erreichen Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +49 (30) 610 820 200.

Foto von Heiko Ruth von Pexels

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