Wer mitreden will, sollte um die Fakten wissen.
Jetzt Baukindergeld beantragen
Fristverlängerung: 31.03.2021
Der Zeitraum für den Abschluss des Kaufvertrages oder Baubeginn wurde verlängert. Erfahren Sie, wie Sie jetzt noch Baukindergeld beantragen können.
Update: Baukindergeld beantragen auch 2021 noch möglich
Bisher galt der 31.12.2020 als Stichtag für den Anspruch auf Förderung mit Baukindergeld. Diese Frist wurde nun verlängert. Anspruchsberechtigt sind damit alle Familien, die im Zeitraum bis zum 31.03.2021 erstmals eine Immobilie kaufen oder bauen (hier gelten die Erteilung der Baugenehmigung bzw. der Baubeginn).
Alle Informationen zu den aktualisierten Bedingungen finden Sie auf der Webseite der KfW.
Baukindergeld füllt die Haushaltskasse
Jede Familie, die in Deutschland zum ersten Mal eine Immobilie zur Selbstnutzung neu baut oder erwirbt, hat seit dem 1. Januar 2018 einen Anspruch auf Baukindergeld. Wichtig ist jedoch, dass im Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt und das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen eine Höhe von 75.000 Euro brutto nicht übersteigt, zzgl. Freibeträgen von 15.000 Euro für maximal zwei Kinder. Das bedeutet ein maximales Haushaltseinkommen von 105.000 Euro brutto pro Jahr. Außerdem muss es sich um die einzige Wohnimmobilie handeln.
Wichtig: Die Förderfrist wurde auf drei Jahre begrenzt. Das heißt, Familien, die Baukindergeld beantragen wollen, müssen die Voraussetzungen innerhalb des Zeitraums von 1.1.2018 bis 31.03.2021 erfüllen. Bedingung für den Anspruch ist, dass auch die Immobilie in diesem Zeitraum erworben oder gebaut wurde, d.h. der Kaufvertrag nicht vor 1.1.2018 unterzeichnet wurde, ebenso muss im Falle eines Neubaus die Baugenehmigung bis zum 31.03.2021 vorliegen.
Diese Begrenzung ist ein Kompromiss der Bundesregierung, um mit der vereinbarten Fördersumme von 2 Milliarden Euro bis 2021 zu haushalten. Andernfalls reiche das Baukindergeld womöglich nicht für alle potentiellen Antragssteller.
Die höchst umstrittene Deckelung des Förderanspruchs anhand einer Begrenzung auf maximal 120 Quadratmeterzahl für eine vierköpfige Familie wurde von der Großen Koalition inzwischen wieder verworfen. Je weiterem Kind, hätten Familien zehn Quadratmeter mehr angerechnet bekommen, so der Vorschlag von Finanzminister Olaf Scholz (SPD).
Ich habe bereits eine Immobilie gekauft. Kann ich auch rückwirkend Baukindergeld beantragen?
Ja, zumindest teilweise. Das ist die positive Nachricht für alle, die schon den Schritt zum Wohneigentum gemacht haben. Denn Käufer können auch rückwirkend vom neuen Baukindergeld profitieren. Dies gilt jedoch nur für den Erwerb von Wohneigentum ab dem 1. Januar 2018 und nicht weiter zurückliegend.
Zwar beeinflusst die nachträgliche Beantragung des Baukindergelds nicht mehr die Modalitäten der Baufinanzierung, insbesondere der Kreditraten. Aber Familien können dennoch von der finanziellen Entlastung profitieren und beispielsweise die Zuschüsse zur Tilgung der Kreditraten nutzen.
Wie viel Baukindergeld erhalte ich?
Pro Kind erhalten Familien eine jährliche Förderung in Höhe von 1.200 Euro über zehn Jahre, also insgesamt 12.000 Euro. Voraussetzung hierfür ist der Bezug von Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich so z.B. ein Gesamtförderbetrag von 24.000 Euro. Familien mit drei Kindern erhalten 36.000 Euro über zehn Jahre.
Wichtig: Laut aktuellem Stand muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt leben, um Anspruch auf Baukindergeld zu haben. Kinder, die erst nach dem Zeitpunkt des Antrags geboren werden, wirken sich auf die Höhe des Baukindergeldes nicht aus.
Wie kann ich Baukindergeld beantragen?
Seit dem 18. September 2018 kann der Baukindergeldantrag gestellt werden. Die Förderung läuft über die KfW Bank in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat (BMI) und kann nach einer Registrierung über das Zuschussportal der KfW beantragt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Einkommenssteuerbescheide der zwei Kalenderjahre vor Antragsstellung zum Nachweis der durchschnittlichen Haushaltseinkünfte (diese dürfen 75.000 Euro pro Jahr zzgl. Freibeträgen von 15.000 Euro für max. zwei Kinder nicht übersteigen)
- Geburtsurkunde(n) des/der im Haushalt lebenden Kindes/-r
- Meldebescheinigung zum Nachweis der Selbstnutzung
- Kaufvertrag bei Bestandsimmobilien
- Baugenehmigung für Neubauten
Was soll das Baukindergeld bewirken?
Das Baukindergeld ist eine Maßnahme der Bundesregierung, um Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Nachweislich ist Wohneigentum die beste Altersvorsorge. Da das Baukindergeld dem Eigenkapital zugerechnet wird, wirkt es sich positiv auf die monatlichen Kreditraten bei der Immobilienfinanzierung aus.
Die Bundesregierung hatte insgesamt 400 Millionen Euro für die Auszahlung von Baukindergeld im Jahr 2018 eingestellt. Damit konnten circa 220.000 Familien gefördert werden.
Gut beraten beim Immobilienkauf
Selbstverständlich berät das ImmoKEY Team Sie zu allen wichtigen Fragen und aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Baukindergeld in Zusammenhang mit Ihrem Immobilienkauf.
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